Entrümpelung nach Wasserschaden & Hausratschaden
Rohrbruch, Leitungswasser, Rückstau, Brand- oder Rußschaden: Wenn Hausrat beschädigt ist, muss er raus, und die Versicherung will vorher wissen, was das kostet. Wir liefern das prüffähige Angebot, die Dokumentation und die Räumung aus einer Hand.
Inhalt
Gebäude- oder Hausratversicherung: wer wofür zuständig ist
Nach einem Wasserschaden ist die häufigste Frage, wer die Kosten trägt. Grob gilt eine einfache Trennung, die sich daran orientiert, ob eine Sache fest zum Gebäude gehört oder beweglich ist:
In der Praxis sind nach einem größeren Wasserschaden fast immer beide beteiligt, weil sowohl der Estrich als auch die Möbel darauf betroffen sind. Welcher Versicherer in Ihrem Fall was übernimmt, ergibt sich aus Ihren Verträgen. Diese Einordnung hier ist eine allgemeine Orientierung, keine Versicherungsberatung.
Die richtige Reihenfolge nach einem Schaden
Der häufigste teure Fehler ist, aus verständlichem Impuls sofort aufzuräumen und beschädigte Sachen wegzuwerfen. Ist der Hausrat erst entsorgt, fehlt der Nachweis, dass er beschädigt war. Sinnvoll ist diese Reihenfolge:
- Gefahr stoppen. Wasser abstellen, Strom in betroffenen Bereichen abschalten, Folgeschäden begrenzen. Das erwartet Ihre Versicherung ausdrücklich von Ihnen.
- Schaden melden. Zeitnah beim Versicherer melden. Viele Verträge sehen dafür eine unverzügliche Anzeige vor.
- Dokumentieren. Fotos vom Raum im Überblick und von jedem beschädigten Stück in Nahaufnahme, dazu die Schadenursache. Belege und Rechnungen zusammensuchen, soweit vorhanden.
- Angebote einholen. Erst jetzt Fachbetriebe anfragen und die Angebote beim Versicherer einreichen.
- Freigabe abwarten, dann räumen. Nach der Freigabe wird geräumt, entsorgt und gereinigt, sodass Trocknung und Sanierung anschließen können.
Ausnahme: Bei akuter Gesundheitsgefahr, etwa starker Schimmelbildung, oder wenn Ihr Versicherer ausdrücklich zustimmt, kann früher geräumt werden. Sprechen Sie das vorher ab.
Warum die Versicherung Angebote sehen will
Versicherer geben Räumungs- und Entsorgungskosten in der Regel erst frei, wenn sie einschätzen können, was angemessen ist. Deshalb die Bitte um Angebote von Fachbetrieben. Für Sie bedeutet das vor allem, dass ein Angebot prüffähig sein muss: Eine Pauschalsumme ohne Aufschlüsselung führt zu Rückfragen und kostet Wochen.
Unsere Angebote sind deshalb so aufgebaut, dass ein Sachbearbeiter sie ohne Rückfrage prüfen kann: getrennte Positionen für Räumung, Demontage, Transport und Entsorgung, Mengen- und Volumenangaben, klar abgegrenzter Leistungsumfang, dazu die Fotodokumentation als Anlage.
Was wir übernehmen
- Fotodokumentation des Zustands vor der Räumung, aufbereitet als Anlage für die Versicherung.
- Prüffähiges Angebot mit aufgeschlüsselten Positionen zum Einreichen beim Versicherer.
- Sortierung von beschädigtem und erhaltenswertem Hausrat, in Absprache mit Ihnen.
- Räumung und Demontage, einschließlich Entfernen durchnässter Bodenbeläge und Einbauten.
- Fachgerechte getrennte Entsorgung mit Nachweis.
- Reinigung der betroffenen Räume, damit Trocknung, Sanierung oder Handwerker direkt anschließen können.
- Direkte Abrechnung mit dem Versicherer, sofern dieser zustimmt.
Wo unsere Zuständigkeit endet
Damit klar ist, was Sie von uns erwarten können und was nicht: Wir sind Räumungs- und Facility-Dienstleister. Wir beraten weder zu Versicherungsverträgen noch zu Rechtsfragen und vermitteln keine Versicherungen. Ob und in welcher Höhe reguliert wird, entscheidet Ihr Versicherer.
Auch die technische Trocknung und die Sanierung selbst gehören nicht zu unserem Leistungsumfang; das machen spezialisierte Betriebe mit entsprechendem Gerät. Unsere Arbeit ist der Schritt davor und danach: ausräumen, entsorgen, reinigen, damit die Sanierung überhaupt beginnen kann.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Entrümpelung nach einem Wasserschaden?
Das hängt davon ab, was beschädigt wurde. Für Schäden am Gebäude selbst, also an Wänden, Estrich, Bodenbelägen oder fest verbauten Teilen, ist in der Regel die Gebäudeversicherung zuständig; Eigentümer schließen sie ab. Für bewegliche Einrichtung wie Möbel, Teppiche, Kleidung oder Elektrogeräte kommt üblicherweise die Hausratversicherung auf, die Mieter und Eigentümer für ihren eigenen Hausrat abschließen. Häufig sind beide beteiligt. Verbindlich klärt das immer Ihre Versicherung anhand Ihres Vertrags.
Die Versicherung möchte mehrere Angebote sehen. Wie läuft das ab?
Das ist der Normalfall: Der Versicherer bittet Sie, Angebote von Fachbetrieben einzuholen und einzureichen. Wir erstellen unser Angebot deshalb in einer Form, die sich prüfen lässt: mit aufgeschlüsselten Positionen, Mengenangaben und klar abgegrenztem Leistungsumfang. Sie reichen es ein, die Versicherung entscheidet.
Kann ich mit der Räumung sofort anfangen?
Warten Sie damit, bis die Versicherung den Schaden aufgenommen oder die Freigabe erteilt hat. Wird beschädigter Hausrat vorher entsorgt, fehlt später der Nachweis, und das kann die Regulierung erschweren. Sinnvoll ist es dagegen, sofort zu dokumentieren und Folgeschäden zu begrenzen, beispielsweise durch Abstellen des Wassers. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Versicherer nach, bevor etwas das Haus verlässt.
Was sollte ich fotografieren, bevor geräumt wird?
Alles, was beschädigt ist, und zwar aus zwei Perspektiven: einmal der Raum im Überblick, damit die Lage erkennbar ist, und einmal das einzelne Stück in Nahaufnahme. Hilfreich sind außerdem Fotos der Schadenursache, etwa der undichten Stelle, sowie Kaufbelege oder Rechnungen, soweit vorhanden. Wir dokumentieren bei der Besichtigung ohnehin und stellen Ihnen die Aufnahmen zur Verfügung.
Rechnen Sie direkt mit der Versicherung ab?
Auf Wunsch ja, sofern Ihre Versicherung dem zustimmt. Dann geht die Rechnung direkt an den Versicherer und Sie treten nicht in Vorleistung. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, bleibt diese bei Ihnen.
Beraten Sie mich auch zu meinem Versicherungsvertrag?
Nein, das dürfen wir nicht und tun es bewusst nicht. Wir sind Räumungs- und Facility-Dienstleister, keine Versicherungsvermittler und keine Rechtsberater. Wir liefern das prüffähige Angebot, die Dokumentation und die saubere Ausführung. Fragen zu Deckung, Selbstbeteiligung oder Regulierung beantwortet Ihr Versicherer, Ihr Versicherungsmakler oder ein Rechtsanwalt.
Übernehmen Sie auch die Reinigung nach dem Schaden?
Ja. Nach der Räumung reinigen wir die betroffenen Räume auf Wunsch, sodass Trocknung, Sanierung oder Handwerker direkt anschließen können. In Kiel und im Umkreis von rund 30 Kilometern übernehmen wir die Gebäudereinigung auch dauerhaft.
Schaden in der Wohnung? Wir erstellen das Angebot für Ihre Versicherung.
Kostenlose Besichtigung mit Fotodokumentation, prüffähiges Angebot, Räumung nach Freigabe.