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Haushaltsauflösung nach einem Todesfall: Ablauf und Checkliste für Angehörige

RatgeberLesezeit: ca. 6 MinutenAktualisiert: 2. August 2026

Eine Wohnung aufzulösen, in der ein Mensch gelebt hat, ist keine logistische Aufgabe wie jede andere. Dieser Leitfaden ordnet die Schritte, damit Sie nichts Wichtiges übersehen und sich nicht drängen lassen müssen.

Zwei Mitarbeiter tragen bei einer Haushaltsauflösung in Kiel ein Sofa behutsam zum Transporter.

Erster Grundsatz: Nichts überstürzen

Direkt nach einem Todesfall ist vieles gleichzeitig zu regeln. Die Wohnungsauflösung gehört selten zu den Dingen, die sofort passieren müssen. Sichern Sie zuerst, was unwiederbringlich ist: wichtige Dokumente, Schlüssel, Wertsachen und persönliche Erinnerungsstücke. Alles andere kann geordnet folgen.

Mietwohnung: Was mit dem Mietvertrag passiert

Ein Mietvertrag endet mit dem Tod nicht automatisch. In der Regel treten die Erben in das Mietverhältnis ein und können es mit einem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 564 BGB), und zwar innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod und ihrer Erbenstellung Kenntnis erlangt haben. Bis zum Ende des Mietverhältnisses fällt weiterhin Miete an. Deshalb lohnt sich ein frühes, offenes Gespräch mit dem Vermieter über Kündigung, Übergabetermin und den Zustand der Wohnung.

Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten zu Erbschaft und Kündigung helfen Nachlassgericht, Notar oder Anwalt weiter.

Checkliste: Vor der Haushaltsauflösung

So läuft die Auflösung mit uns ab

Nachlassentrümpelungen gehören zu unserem Alltag, und wir wissen, dass sie für Sie alles andere als Alltag sind. Deshalb arbeiten wir in klaren, ruhigen Schritten: Zuerst die kostenlose Besichtigung, bei der wir gemeinsam festlegen, was in der Wohnung bleibt und was mitgenommen wird. Dann ein transparentes Angebot ohne versteckte Posten. Am vereinbarten Termin räumen wir diskret und respektvoll, legen Persönliches beiseite, statt es ungefragt zu entsorgen, trennen fachgerecht und übergeben die Räume besenrein an Sie oder direkt an den Vermieter.

Auch aus der Ferne: Wenn Sie nicht in Kiel leben, organisieren wir Besichtigung, Absprachen und Übergabe mit Ihnen telefonisch oder per WhatsApp, auf Wunsch mit Foto-Dokumentation.

Häufige Fragen von Angehörigen

Wie schnell muss die Wohnung nach einem Todesfall geräumt sein?

Das richtet sich nach dem Mietverhältnis: Es endet nicht automatisch, sondern läuft mit den Erben weiter, bis gekündigt wird. Sprechen Sie früh mit dem Vermieter über den Zeitplan, viele sind bei einem Todesfall entgegenkommend. Lassen Sie sich nicht zu übereilten Entscheidungen drängen: Wichtiger als Tempo ist, dass Dokumente und Erinnerungsstücke vorher gesichert sind.

Was passiert mit persönlichen Gegenständen und Dokumenten?

Vor Beginn legen wir gemeinsam fest, was aufbewahrt werden soll. Persönliche Unterlagen, Fotos, Schmuck oder Wertsachen, die beim Räumen auftauchen, legen wir beiseite und stimmen sie mit Ihnen ab. Nichts Persönliches wird ungefragt entsorgt.

Können Sie auch räumen, wenn wir nicht in Kiel wohnen?

Ja, das kommt bei Nachlässen häufig vor. Wir stimmen Besichtigung, Absprachen und Übergabe telefonisch oder per WhatsApp mit Ihnen ab und dokumentieren den Zustand auf Wunsch mit Fotos. Die Schlüsselübergabe organisieren wir flexibel, etwa über den Vermieter oder eine Vertrauensperson vor Ort.

Wird alles entsorgt oder auch weiterverwendet?

Wir trennen konsequent und entsorgen fachgerecht über die zuständigen Entsorgungswege. Was mit gut erhaltenen Stücken geschehen soll, besprechen wir vorher mit Ihnen: Sie entscheiden, was in der Familie bleibt, was abgegeben wird und was entsorgt werden soll.

Entrümpelung geplant? Wir kümmern uns darum.

Kostenlose Besichtigung, transparentes Angebot, besenreine Übergabe. In Kiel und Umgebung.